Testen Sie Ihren Alkoholwert
Alkoholmessgerät
Alkomat
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Der ultimative Alkoholtester - für nur 79.50 Franken!

Kennen Sie das? Sie fahren gerade von einer Veranstaltung nach Hause, und plötzlich geraten Sie in eine Polizeikontrolle?

Wie gut wenn Sie jetzt wissen, dass Ihr Alkoholwert nicht zu hoch ist! Denn liegt Ihr Wert unter der zugelassenen Promillegrenze, so können Sie der Kontrolle gelassen entgegen sehen!

Das Gerät ist gerade mal so hoch wie eine Zigarettenschachtel und findet wirklich so gut wie überall Platz. Sie können den Promilletester so oft verwenden wie Sie möchten, es gibt ausser den Batterien keinerlei Verbrauchsmaterialen! Hier finden Sie einen Kunden-Testbericht.

Dieses Gerät ging in der Presse mehrfach als Testsieger hervor! Es zeigt Ihnen im Gegensatz zu vielen anderen Produkten einen echten Promillewert an, nicht nur ein einfaches "zuviel Alkohol" oder "nicht zuviel Alkohol"! Lassen Sie sich nicht von Billigprodukten wie sie regelmässig per SPAM beworben werden, irritieren - dieses Gerät ist um Klassen besser, und dabei sogar noch günstiger! Da wir absolut davon überzeugt sind, liefern wir auch gegen Rechnung und nicht gegen teuere Nachnahme oder Vorauskasse.

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Verzichten Sie auf Risiko und Strafen!

Jeder darf kontrolliert werden
Die Polizei darf jederzeit, auch ohne konkreten Verdacht, Fahrzeugführende sowie an Unfällen beteiligte Strassenbenützende einer so genannten anlassfreien Atem-Alkoholkontrolle unterziehen. 

Strafen und Ausweisentzug
Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0.5 Promille ein Motorfahrzeug führt, wird wie folgt bestraft:

  • 0.5 bis 0.79 Promille:
    Strafe: Haft (1 Tag bis 3 Monate) oder Busse
    Ausweisentzug: Beim ersten Mal in der Regel eine Verwarnung (vorausgesetzt, es liegt keine weitere Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften vor und der fahrerische Leumund ist ungetrübt). Bei Vorliegen einer zusätzlichen leichten Widerhandlung wird der Führerausweis für mindestens 1 Monat entzogen.
  • 0.8 oder mehr Promille
    Strafe: Gefängnis (3 Tage bis 3 Jahre) oder Busse
    Ausweisentzug: mindestens 3 Monate

Wer wiederholt in angetrunkenem Zustand fährt, muss mit wesentlich längerem Führerausweisentzug rechnen. Das Strassenverkehrsgesetz sieht für Wiederholungstäter je nach Schwere des Falls stufenweise verschärfte Mindestentzugsdauern vor, die von den kantonalen Behörden nicht unterschritten werden dürfen, bis hin zum unbefristeten Führerausweisentzug. Der Entzug des Führerausweises ist für Betroffene schmerzlich. Denn plötzlich ist die Mobilität drastisch eingeschränkt. (Auszug: eins-ist-ok.ch - bfu)

Vermeiden Sie dieses Risiko! Fahren Sie nie unter Alkoholeinfluss Auto oder Motorrad!

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