Jeder darf kontrolliert werden
Die Polizei darf jederzeit, auch ohne konkreten Verdacht, Fahrzeugführende sowie an Unfällen beteiligte Strassenbenützende einer so genannten anlassfreien Atem-Alkoholkontrolle unterziehen.
Strafen und Ausweisentzug
Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0.5 Promille ein Motorfahrzeug führt, wird wie folgt bestraft:
- 0.5 bis 0.79 Promille:
Strafe: Haft (1 Tag bis 3 Monate) oder Busse
Ausweisentzug: Beim ersten Mal in der Regel eine Verwarnung (vorausgesetzt, es liegt keine weitere Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften vor und der fahrerische Leumund ist ungetrübt). Bei Vorliegen einer zusätzlichen leichten Widerhandlung wird der Führerausweis für mindestens 1 Monat entzogen.
- 0.8 oder mehr Promille:
Strafe: Gefängnis (3 Tage bis 3 Jahre) oder Busse
Ausweisentzug: mindestens 3 Monate
Wer wiederholt in angetrunkenem Zustand fährt, muss mit wesentlich längerem Führerausweisentzug rechnen. Das Strassenverkehrsgesetz sieht für Wiederholungstäter je nach Schwere des Falls stufenweise verschärfte Mindestentzugsdauern vor, die von den kantonalen Behörden nicht unterschritten werden dürfen, bis hin zum unbefristeten Führerausweisentzug. Der Entzug des Führerausweises ist für Betroffene schmerzlich. Denn plötzlich ist die Mobilität drastisch eingeschränkt. (Auszug: eins-ist-ok.ch - bfu)
Vermeiden Sie dieses Risiko! Fahren Sie nie unter Alkoholeinfluss Auto oder Motorrad! |